AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Tätowierungen, die im „Julia-Tattoo-Studio“ angefertigt werden, unabhängig davon, welche Person die Tätowierung ausführt.
Vertragspartner
Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Tätowierung liegen ausschließlich zwischen der ausführenden Tätowiererin und dem Kunden. Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich nicht tätowiert. Personen unter Betreuung können in Einzelfällen tätowiert werden, sofern bei der Terminvereinbarung mindestens eine nachweislich betreuungsberechtigte Person anwesend ist, die ihre schriftliche Zustimmung erteilt, und die Zustimmung aller weiteren Betreuer ebenfalls schriftlich vorliegt.
Mit der Terminvereinbarung und Anzahlung akzeptiert ihr unsere AGB.
Anzahlungen
Mit Vertragsschluss über eine Tätowierung leistet der Kunde eine Anzahlung. Diese dient der Fixierung des Termins sowie der Abgeltung des Aufwands für die Terminvorbereitung. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn:
- der Termin mindestens 48 Stunden vor der ersten Sitzung abgesagt wird,
- der Termin aus Gründen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, abgesagt wird,
- der Tätowierer den Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagt.
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel in Form eines übertragbaren Gutscheins, außer dies wäre im Einzelfall unzumutbar. Sobald mit der Tätowierung oder der Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs begonnen wurde, ist eine Rückerstattung der Anzahlung ausgeschlossen.
Terminabsagen und Ersatztermine
Bei einer Absage durch den Kunden aus unverschuldeten Gründen besteht Anspruch auf einen Ersatztermin, nicht jedoch auf Rückerstattung der Anzahlung. Bei einer Absage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, liegt die Gewährung eines Ersatztermins im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Terminvergabe besteht nicht. Sollte der Tätowierer den Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart, der zeitnah stattfinden muss.
Verbindlichkeit der Termine
Terminvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Ein unangekündigtes Nichterscheinen wird in der Regel als Kündigung des Vertrags gewertet.
Zahlung und Voraussetzungen für die Tätowierung
Das Honorar wird nach jedem Termin in bar oder per Kartenzahlung oder Gutschein beglichen. Eine Tätowierung wird nur durchgeführt, wenn der Kunde sich in einem Zustand befindet, der dies ermöglicht. Ausschlussgründe sind unter anderem:
- Alkohol- oder Drogenkonsum
- Einnahme von gerinnungshemmenden oder anderen die Tätowierung erschwerenden Medikamenten
- Unabgesprochene Anwendung von Oberflächenanästhetika
- Krankheiten, die die Tätowierung beeinträchtigen könnten
- Allergien gegen Tättoowierfarben oder -mittel
- Unzumutbarer hygienischer Zustand
- Geistes- oder Reifezustand, der eine wirksame Einwilligung ausschließt
- Schwangerschaft oder Stillzeit
- Verhalten, das die erfolgreiche Durchführung der Tätowierung gefährdet.
Vor jedem Termin muss der Kunde eine schriftliche Einwilligung abgeben. Unterbleibt dies, gilt dies als Vertragskündigung durch den Kunden gemäß § 648 Satz 2 BGB.
Qualität und Risiken
Es kann nicht gewährleistet werden, dass die fertige Tätowierung vollständig der Vorlage entspricht. Die Beschaffenheit der Haut, insbesondere der tieferen Schichten, kann das Verhalten der Tättoowierfarbe beeinflussen. Bei Cover-Ups wird keine Garantie für eine vollständige Abdeckung des vorhandenen Tattoos übernommen. Wechselwirkungen zwischen vorhandenen und neuen Farben können ästhetisch unerwünschte Ergebnisse oder Hautreaktionen hervorrufen, für die keine Haftung übernommen wird.
Ebenso können Laserbehandlungen oder Narben auf der Haut die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung beeinträchtigen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildung oder Wundheilungsstörungen, die auf solchen Vorbedingungen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
Entwürfe und Urheberrechte
Wird ein Termin nach Fertigung eines Entwurfs abgesagt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Zeichnung, um die Urheberrechte des Tätowierers zu wahren. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet. Erfolgen mehrere Sitzungen, wird die Anzahlung mit dem Honorar für den letzten Termin verrechnet.
Eine direkte 1:1 Übernahme von Vorlagen aus Pinterest oder ähnlichen Plattformen wird nicht akzeptiert. Das Design wird vom Tätowierer individuell erstellt, basierend auf den Vereinbarungen und Wünschen des Kunden.
Der Kunde erhält etwa zwei Tage vor dem Termin das entworfene Tattoo-Motiv zur Ansicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Motiv sorgfältig auf Rechtschreibung, fehlende Wörter, Zahlen oder andere Details zu überprüfen. Sobald das Motiv am Termintag auf das Stencil-Papier übertragen wurde, sind keine Änderungen mehr möglich. Für eventuell übersehene Fehler wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde befolgt die Anweisungen des Tätowierers sowohl vor als auch während des Eingriffs. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Eingriff sicher und professionell durchgeführt wird.
Da das Tätowieren mit Schmerzen verbunden sein kann, sind plötzliche, unvorhersehbare Bewegungen des Kunden möglich. Trotz leichter Fixierung durch Druck oder das Straffen der Haut kann der Tätowierer solche körperlichen Reflexe nicht vollständig ausschließen, sondern lediglich minimieren. In seltenen Fällen kann dies die Qualität der Tätowierung beeinflussen. Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert diese Möglichkeit.
Bildrechte;
Nach Fertigstellung des Tattoos erstellt der Tätowierer ein Foto des Endergebnisses.
Stimmt der Kunde der Fotografie des fertigen Tattoos durch den Künstler oder das Studio zu, erhält das Studio das uneingeschränkte und kostenfreie Recht, dieses Bild zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Möchte der Kunde keine persönliche Nennung, wie etwa eine Verlinkung auf Social-Media-Plattformen, sollte er das Studio direkt bei der Anfertigung der Fotos darüber informieren.
Pflege
Wir informieren Dich ausführlich über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und die erforderliche Nachsorge. Während unserer Geschäftszeiten stehen wir Ihnen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Eine schriftliche Pflegeanleitung wird nicht ausgehändigt, ist jedoch jederzeit auf unserer Website unter dem Bereich "Tattoo Pflege" einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für Folgen übernehmen, die durch unsachgemäße Pflege entstehen.
Hygiene
Das Tattoo wird unter strikter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften und unter Verwendung professioneller Instrumente sowie moderner Techniken gestochen.
Im Studio ist das Essen vor dem Termin untersagt. Um den Kreislauf stabil zu halten, sind kurze Trinkpausen erlaubt. Der Kunde sollte jedoch selbst darauf achten, dass sein Getränk in Reichweite steht, ohne den Arbeitsbereich des Tätowierers zu verunreinigen.
Haftungsausschluss
Für Komplikationen wie Pigmentmigration („Blowouts“), allergische Reaktionen, fototoxische Reaktionen oder andere unkontrollierbare Faktoren kann keine Haftung übernommen werden. Dasselbe gilt für Wundheilungsprobleme oder Schäden an der Tätowierung durch unsachgemäße Pflege. Der Kunde ist verpflichtet, die Pflegeanleitung zu befolgen und bei Komplikationen einen Arzt zu konsultieren.
Farbverluste können durch ein kostenloses Nachstechen behoben werden, sofern sie nicht durch unsachgemäße Pflege oder Umwelteinflüsse entstanden sind. Der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen einen Kontrolltermin vereinbart.
Der Kunde wurde darüber informiert, dass das Tätowieren rechtlich als Körperverletzung im Sinne der
§§ 223, 223a StGB gilt. Er erklärt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zu dieser Körperverletzung gemäß § 226a StGB.
Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem verzichtet der Kunde im Falle von Komplikationen auf jegliche Schadensersatzansprüche oder sonstige entstehende Kosten gegenüber dem ausführenden Studio oder dem Tätowierer.
Sonstiges
Für Verunreinigungen der Kleidung oder des Schuhwerks des Kunden während der Tätowierung wird keine Haftung übernommen. Der Tätowierer erhält das uneingeschränkte Recht, Fotografien der Tätowierung unentgeltlich zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Der Kunde erhält ebenfalls ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Tätowierung, das jedoch keine kommerzielle Nutzung umfasst. Für kommerzielle Zwecke ist die Zustimmung des Tätowierers erforderlich.
Das Julia Tattoo Studio behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.